Am 4. Maerz 2026 hat die Europaeische Kommission das Industriebeschleunigungsgesetz (Industrial Accelerator Act) vorgeschlagen. Wer in der oeffentlichen Auftragsvergabe arbeitet und noch nichts darueber gelesen hat, sollte das nachholen.
Die Kurzfassung: Die EU fuehrt herkunftsbasierte Anforderungen fuer die oeffentliche Auftragsvergabe in strategischen Sektoren ein. "Europaeische Praeferenz" -- ein Konzept, das in Bruessel vor ein paar Jahren noch als Ketzerei gegolten haette -- ist jetzt offizielle Politik.
Das veraendert die Rahmenbedingungen fuer Vergabeteams in der gesamten EU, auch in Lettland und im Baltikum.
Was tatsaechlich im Vorschlag steht
Das Industriebeschleunigungsgesetz setzt spezifische Mindestschwellen fuer europaeischen Anteil in der oeffentlichen Auftragsvergabe:
- Mindestens 20 % kohlenstoffarmer Stahl bei oeffentlichen Bauvorhaben
- Mindestquoten von 5 % und 25 % (je nach Sektor) fuer in der EU produziertes Aluminium
- 5 % Anteil emissionsarmer Zement europaeischer Herkunft
- EU-Herkunftsanforderungen fuer Batterien, Solarpanels, Waermepumpen, Windtechnologie, Elektrolyseure und Kernenergie-Technologie
Fuer Elektrofahrzeuge, die oeffentliche Foerderung erhalten, muessen mindestens 70 % der Komponenten (ohne Batterie) innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten hergestellt werden.
Das sind keine freiwilligen Leitlinien. Sobald das Gesetz Parlament und Rat passiert hat, werden es verbindliche Kriterien, die Vergabeteams in jeder relevanten Ausschreibung ueberpruefen muessen.
Was als "europaeisch" gilt
Hier wird es interessant. Das Gesetz konzentriert sich auf den Produktionsstandort, nicht auf die Nationalitaet des Unternehmens. Eine chinesische Fabrik in Polen gilt als europaeisch. Eine europaeische Fabrik in Vietnam nicht.
Die Definition geht ueber die EU-27 hinaus. Norwegen, Island und Liechtenstein (EWR-Laender) sind eingeschlossen. Das Vereinigte Koenigreich und die Schweiz koennten ebenfalls qualifizieren, je nachdem wie der endgueltige Text ausgestaltet wird.
Laender mit EU-Freihandelsabkommen oder Mitgliedschaft im WTO-Abkommen ueber das oeffentliche Beschaffungswesen erhalten fuer ihre Produkte eine Gleichbehandlung mit EU-Herkunft im abgedeckten Bereich. Kanadische oder japanische Produkte wuerden also grundsaetzlich qualifizieren.
Die Komplexitaet ist real. Vergabeteams muessen Produktionsherkunft, Komponentenbeschaffung und die Einhaltung dieser Regeln fuer jedes relevante Angebot ueberpruefen. Das ist eine Bewertungsebene, die vorher nicht existierte.
Warum das passiert ist
Der politische Kontext ist wichtig. Das Industriebeschleunigungsgesetz ist die Antwort der EU auf den Inflation Reduction Act der USA und Chinas Industriesubventionen. Europa beobachtete, wie kritische Lieferketten -- Solarpanels, Batterien, Halbleiter -- nach Asien abwanderten, und entschied, dass "strategische Autonomie" mehr als schoene Worte erfordert.
Die oeffentliche Auftragsvergabe ist der Hebel. Der EU-Beschaffungsmarkt ist ueber 2 Billionen EUR pro Jahr wert. Wenn man Herkunftsanforderungen fuer dieses Ausgabenvolumen festlegt, schafft man einen massiven Anreiz fuer Hersteller, in Europa zu produzieren.
Ob man das fuer kluge Industriepolitik oder Protektionismus haelt, haengt von der Perspektive ab. Was nicht diskutierbar ist: Vergabeteams muessen es umsetzen.
Was das fuer Lettland und das Baltikum bedeutet
Lettlands oeffentliches Beschaffungsvolumen -- 5,45 Milliarden EUR im Jahr 2024, etwa 13 % des BIP -- ist nach EU-Masstaeben nicht riesig. Aber es ist gross genug, dass die "Made in Europe"-Anforderungen echte Auswirkungen haben werden, insbesondere bei Infrastruktur-, Energie- und IT-Hardware-Vergaben.
Baltische Vergabeteams stehen vor einer besonderen Herausforderung: kleine Maerkte mit begrenzter lokaler Fertigung. Fuer viele strategische Produkte verlaeuft die Lieferkette ueber eine Handvoll Haendler, die von globalen Herstellern beziehen. Die europaeische Herkunft durch diese Kette zu verifizieren erfordert Dokumentation, die viele Lieferanten noch nicht bereitstellen koennen.
Unser Rat: Fragen Sie Lieferanten jetzt nach ihren Produktionsherkunften, bevor das Gesetz verbindlich wird. Bauen Sie den Dokumentationsworkflow auf, bevor Sie unter Fristendruck stehen. Lieferanten, die die europaeische Herkunft klar nachweisen koennen, werden einen Wettbewerbsvorteil haben -- und Vergabeteams muessen wissen, wie sie diese Angaben verifizieren.
Das Verifizierungsproblem
Hier sehen wir die groesste praktische Herausforderung: Verifizierung im grossen Massstab.
Wenn man Herkunftsanforderungen zu einer ohnehin schon komplexen Bewertung hinzufuegt -- technische Konformitaet, Finanzbewertung, Eignungspruefung, Nachhaltigkeitskriterien und jetzt europaeische Inhaltsverifizierung -- steigt die Arbeitsbelastung der Pruefer erneut. Und wie schon beschrieben, wachsen die Teamgroessen nicht entsprechend mit.
Jeder Bieter wird Konformitaet behaupten. Die Frage ist, ob seine Dokumentation die Behauptung tatsaechlich stuetzt. Deckt das Herkunftszertifikat die spezifisch geforderten Komponenten ab? Stimmen die Produktionsdaten mit dem Lieferzeitplan ueberein? Sind die Subunternehmer abgedeckt?
Genau diese Art der Gegenreferenzierung ist es, bei der KI-Bewertung helfen kann. Nicht die Herkunftsentscheidung treffen -- das ist eine politische und rechtliche Beurteilung -- sondern jedes Dokument im Lieferketten-Paket lesen und Inkonsistenzen, fehlende Zertifikate oder Behauptungen, die nicht ganz zu den Anforderungen passen, kennzeichnen.
Das groessere Bild
Das Industriebeschleunigungsgesetz ist nur der Anfang. Die Europaeische Kommission bereitet ein umfassendes oeffentliches Vergabegesetz vor -- erwartet Q2 2026 -- das alle drei Vergaberichtlinien von 2014 ueberarbeiten soll. Das Europaeische Parlament verabschiedete im September 2025 eine Resolution mit 432 Stimmen, die eine radikale Vereinfachung fordert. Der aktuelle Rahmen umfasst 476 Artikel auf 907 Seiten. Neue EU-Vergabeschwellenwerte traten bereits am 1. Januar 2026 in Kraft (zentrale Regierungslieferungen/-dienstleistungen auf 140.000 EUR gesenkt, Bauauftraege auf 5.404.000 EUR).
Dazu kommt die Verordnung ueber auslaendische Subventionen -- die bis Dezember 2025 rund 3.000 Vergabemeldungen generiert hat und bereits ueber eine eigene DG-GROW-Durchsetzungseinheit verfuegt -- und Vergabeteams haben noch eine weitere Konformitaetsdimension zu bewaeltigen.
Jedes neue Kriterium ist eine weitere Sache, die ein Pruefer in jedem Angebot pruefen muss. Die Arithmetik bewegt sich in eine Richtung, und die fuehrt nicht zu einfacheren Bewertungen.
Vergabeteams, die jetzt Kapazitaeten aufbauen -- sowohl an Expertise als auch an Werkzeugen -- fuer mehrdimensionale Angebotsbewertung, werden diesen Uebergang reibungslos bewaeltigen. Der Rest wird tun, was er schon immer getan hat: sein Bestes, unter unmoeglicfhem Zeitdruck, in der Hoffnung, alles Wichtige erfasst zu haben.
Das reicht nicht, wenn die Einsaetze immer hoeher werden.