Das EU-Vergabewesen veraendert sich rasant. Was 2026 wirklich zaehlt.
03. März 2026

Das EU-Vergabewesen veraendert sich rasant. Was 2026 wirklich zaehlt.

Wer irgendwo in der EU in der oeffentlichen Auftragsvergabe arbeitet, hat in den letzten 18 Monaten viel erlebt. Neue Regeln, neue Formate, neue politische Richtung. Trennen wir das Wichtige vom Unwichtigen.

eForms sind da. Der Uebergang ist holprig.

eForms -- das standardisierte EU-Format fuer Vergabebekanntmachungen -- wurden am 25. Oktober 2023 gemaess der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/1780 verpflichtend. Das SDK liegt inzwischen bei Version 1.13, mit neuen Feldern fuer das Internationale Beschaffungsinstrument und Energieeffizienzdaten, die Ende 2024 hinzugefuegt wurden. Ueber 800.000 Bekanntmachungen pro Jahr laufen ueber Tenders Electronic Daily (TED).

In der Praxis war der Uebergang holprig. Einige Mitgliedstaaten haben rechtzeitig umgestellt. Andere arbeiten noch an Kompatibilitaetsproblemen. Lettland hat die Umstellung vollzogen -- und Estland fuehrte eForms im Sommer 2024 ein -- aber die nationalen Systeme muessen noch nachziehen, um die strukturierten Daten, die eForms ermoeglichen, voll auszuschoepfen.

Dazu kommt der Public Procurement Data Space (PPDS), der am 24. September 2024 gestartet wurde. Es handelt sich um ein foederiertes System, das TED mit nationalen Vergabedatenbanken verbindet, finanziert durch das Programm "Digitales Europa". Die Vision: grenzueberschreitende Vergabeanalysen, Echtzeit-Marktinformationen, automatisierte Konformitaetspruefungen. Die Realitaet: Es ist noch frueh, und die meisten Mitgliedstaaten kaempfen noch mit der Datenqualitaet.

Das eigentliche Versprechen von eForms ist nicht das Format an sich. Es ist das, was man mit strukturierten, maschinenlesbaren Vergabedaten im grossen Massstab tun kann. Nichts davon funktioniert gut, wenn jedes Land Bekanntmachungen anders veroeffentlicht. eForms beheben das. Irgendwann.

"Made in Europe" ist Realitaet und veraendert die Vergabestrategie

Im Maerz 2026 hat die Europaeische Kommission das Industriebeschleunigungsgesetz (Industrial Accelerator Act) vorgeschlagen. Das verdient Aufmerksamkeit.

Das Gesetz fuehrt "europaeische Praeferenz"-Regeln fuer die oeffentliche Auftragsvergabe in strategischen Sektoren ein. Konkrete Zahlen: mindestens 20 % kohlenstoffarmer Stahl, Quoten fuer EU-Aluminium (5-25 %) und 5 % europaeischen Zement mit niedrigen Emissionen bei oeffentlichen Bauvorhaben. Fuer saubere Energietechnik -- Batterien, Solarpanels, Waermepumpen, Windkraftanlagen -- wird es explizite EU-Herkunftsanforderungen in der oeffentlichen Auftragsvergabe geben.

Das ist ein grosser Wandel. Die EU-Vergabe war traditionell herkunftsneutral, solange Anbieter die technischen Anforderungen und die Regeln des WTO-Abkommens ueber das oeffentliche Beschaffungswesen erfuellten. Das IAA fuehrt eine "Made in Europe"-Ebene ein, die Vergabeteams ueberpruefen und bewerten muessen.

Fuer Anbieter bedeutet das: Die Dokumentation Ihrer europaeischen Produktionskette wird Teil des Ausschreibungsgewinns. Fuer Vergabeteams bedeutet es: eine weitere Konformitaetsdimension, die in jedem Angebot zu pruefen ist.

Lettlands Vergabereform: besser spaet als notwendig

Lettlands Staatliche Rechnungskontrolle (Valsts Kontrole) veroeffentlichte am 3. Dezember 2024 einen Pruefbericht, der den Vergaberahmen als "kompliziert und unflexibel" bezeichnete. Die Zahlen belegten das: Nur 16,5 % der IUB-Nutzer finden die Vorschriften verstaendlich. Nur 4.321 Unternehmen gewannen 2024 Vergabeauftraege -- von ueber 182.000 aktiven Unternehmen. Das sind 2,4 %.

Das Ministerkabinett genehmigte am 26. August 2025 Strukturreformen, darunter die Abschaffung nationaler Schwellenwerte (nur noch EU-Schwellen) und die Reduzierung der Ausschlussgruende von 12 auf 2. Der Rat Auslaendischer Investoren (FICIL) intervenierte zweimal oeffentlich -- im Juni und November 2025 -- und forderte "dringende" Reformen, wobei er Bedenken wegen Bevorzugung in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Verkehr aeusserte.

Unsere Einschaetzung: Vereinfachung allein wird das Einzelbieter-Problem nicht loesen. Die eigentlichen Ursachen liegen tiefer -- kleine Marktgroesse, etablierte Platzhirsche und Ausschreibungsspezifikationen, die manchmal (seien wir ehrlich) auf einen bestimmten Anbieter zugeschnitten sind. Das sind kulturelle und strukturelle Probleme, die keine einzelne Rechtsreform loesen wird.

Was helfen kann, ist den Bewertungsprozess transparenter und evidenzbasierter zu gestalten. Wenn jede Feststellung in einer Angebotsbewertung durch ein konkretes Zitat aus den Unterlagen belegt ist -- wenn jeder nachvollziehen kann, warum eine Entscheidung getroffen wurde -- wird es deutlich schwieriger, das Spielfeld zu verzerren.

Gruene Vergabe ist nicht mehr freiwillig

Die EU dringt seit Jahren auf Kriterien fuer die umweltorientierte oeffentliche Auftragsvergabe (Green Public Procurement, GPP), meist als freiwillige Leitlinien. Das aendert sich.

Der Clean Industrial Deal in Kombination mit dem Industriebeschleunigungsgesetz bewegt sich in Richtung verpflichtender Umweltkriterien in der Vergabe. Die EU-Oekodesign-Verordnung fuer nachhaltige Produkte und die Richtlinie ueber saubere Fahrzeuge setzen bereits verbindliche Anforderungen. Weitere Sektoren werden folgen.

Fuer Vergabeteams bedeutet das: eine zusaetzliche Umweltbewertung auf einem ohnehin schon schweren Bewertungsprogramm. Technische Konformitaet, Finanzbewertung, Eignungspruefung -- und jetzt noch Nachhaltigkeitskriterien obendrauf.

Estland ist voraus. Das ist in Ordnung, aber lernen wir davon.

Estland ist das baltische Vorzeigekind fuer digitale Verwaltung, einschliesslich Vergabe. Ihr strategischer Aktionsplan fuer das Beschaffungswesen (verabschiedet November 2024) setzt Ziele: 2 % der Vergaben nach Volumen und 5 % nach Wert sollen bis 2025 Innovationsvergaben sein. Ziele fuer gruene Vergabe: 20 % nach Anzahl und 50 % nach Volumen bis 2035.

Litauen startete unterdessen am 1. Dezember 2024 ein komplett neues Vergabesystem (CVP IS), und die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ueber SABIS trat ab 1. Juli 2024 in Kraft. Ausserdem bauen sie LitAI, eine 130 Millionen EUR KI-Einrichtung -- die einzige dieser Groessenordnung im Baltikum.

Im groesseren Massstab haben Polen, Lettland, Litauen und Estland im Juni 2025 gemeinsam ein Interessensbekundungsverfahren ueber 3 Milliarden EUR bei der Europaeischen Kommission fuer eine baltische KI-Gigafabrik eingereicht. Ob das Wirklichkeit wird, bleibt abzuwarten, aber die Richtung ist klar: Das Baltikum positioniert sich fuer KI-getriebene Verwaltungsdienste.

Die Lektion: Digitale Werkzeuge helfen nur, wenn Vergabeteams sie tatsaechlich anders einsetzen. Einen langsamen, papierlastigen Prozess zu digitalisieren ergibt einen schnellen, digital-lastigen Prozess. Der Engpass verschiebt sich, er verschwindet nicht.

Was Vergabeteams also konkret tun sollten

Drei Dinge, aus unserer Sicht:

Erstens: Bereiten Sie sich darauf vor, dass eForms-Daten nuetzlich werden. Bauen Sie interne Kapazitaeten auf, um mit strukturierten Vergabedaten zu arbeiten, nicht nur Bekanntmachungen im richtigen Format zu veroeffentlichen.

Zweitens: Denken Sie jetzt ueber die "Made in Europe"-Verifizierung nach. Dokumentation der Lieferkette, Herkunftszertifikate, Umweltfussdaten -- das werden Standardanforderungen, keine optionalen Extras.

Drittens: Bereiten Sie sich auf den grossen Wurf vor: Die Europaeische Kommission arbeitet an einem umfassenden oeffentlichen Vergabegesetz -- ein Legislativvorschlag, der fuer Q2 2026 erwartet wird und alle drei Vergaberichtlinien von 2014 ueberarbeiten soll. Das Europaeische Parlament verabschiedete im September 2025 eine Resolution mit 432 Stimmen, die eine radikale Vereinfachung der aktuellen 476 Artikel auf 907 Seiten Vergaberecht fordert.

Und schliesslich: Schauen Sie, wo KI Ihren Bewertungsteams die Fleissarbeit abnehmen kann. Nicht um das Urteil zu ersetzen, sondern um sicherzustellen, dass nichts durchs Raster faellt, waehrend die regulatorische Last waechst und die Teamstaerke nicht. Die EU hat am 5. Maerz 2025 sogar Mustervertragsklauseln fuer die KI-Beschaffung (MCC-AI) in 24 Sprachen veroeffentlicht -- ein Zeichen, dass Bruessel erwartet, dass KI im Vergabewesen zum Standard wird. Die vollstaendige Anwendung des KI-Gesetzes fuer Hochrisikosysteme tritt am 2. August 2026 in Kraft.

Die regulatorische Richtung ist klar: mehr Anforderungen, mehr Kriterien, mehr Transparenz. 74 % der Unternehmen finden Vergabeverfahren bereits zu komplex. Die Teamgroessen und Budgets wachsen nicht proportional. Irgendetwas muss diese Luecke schliessen.

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